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   OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96   

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https://dejure.org/1996,3862
OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96 (https://dejure.org/1996,3862)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.09.1996 - 1 U 76/96 (https://dejure.org/1996,3862)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. September 1996 - 1 U 76/96 (https://dejure.org/1996,3862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Subunternehmers auf Restwerklohn für Betonarbeiten; Konnexität von Forderungen; Verknüpfung bei dauernder Geschäftsbeziehung; Abschluss einer Rahmenvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfordernis der Konnexität bei Zurückbehaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Laufende Geschäftsbeziehung zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer? (IBR 1998, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 1049
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln

    Entscheidendes Gewicht ist dabei dem Umstand beizumessen, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Naumburg, BauR 1997, 1049, 1050; MünchKomm.-Krüger, Bd. 2 a, 4. A. 2003, § 273 BGB Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Bei Ansprüchen aus einem Bauvorhaben müssen die Ansprüche aus demselben Bauvorhaben entstanden sein, es sei denn, es besteht zwischen den Parteien eine ständige Geschäftsbeziehung (OLG Köln, Urteil vom 30.11.2010, 15 U 77/10, BauR 2011, 1214; OLG Naumburg, Urteil vom 30.9.1996, 1 U 76/96, BauR 1997, 1049; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 273 Rn. 11).
  • OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07

    Baurecht: Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers wegen Baumängeln gegenüber

    Entscheidendes Gewicht ist dabei dem Umstand beizumessen, ob sich aus der Geschäftsverbindung ein Vertrauensverhältnis entwickelt hat, welches die einzelnen Verträge in besonderer Weise verknüpft (vgl. OLG Naumburg, BauR 1997, 1049).
  • OLG München, 13.01.2016 - 28 U 2481/15

    Anwendung des § 648a BGB

    Zutreffend wird in dem Schriftsatz vom 18.12.2015 darauf hingewiesen, dass die im Hinweis zitierten Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 16.1.2008 - 27 U 468/07) und des OLG Naumburg (Urteil vom 30.9.1996 - 1 U 76/96), unterschiedliche Bauvorhaben zum Gegenstand hatten und es vorliegend um ein Bauvorhaben geht.
  • OLG München, 01.12.2015 - 28 U 2481/15

    Kein Einbehalt wegen Mängeln an anderem Gewerk!

    Entscheidendes Gewicht ist dabei dem Umstand beizumessen, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (vgl. dazu z.B. OLG Naumburg, Urteil vom 30 09.1996 - 1 U 76/96).

    Ebenso z.B. OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.1996 - 1 U 76/96:.

  • OLG Brandenburg, 16.03.2005 - 4 U 6/04

    Einschränkungen des Zurückbehaltungsrechts

    Eine derartige laufende Geschäftsbeziehung wird allerdings nicht bereits durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge, sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (BGHZ 54, 244; OLG Naumburg, BauR 1997, 1049).
  • OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13

    Kann der Auftraggeber die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben

    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005- Az I-22 U 99/04, K 10; OLG Naumburg, Baurecht 1997, 1049; OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - Az.: 27 U 468/07, K 11).
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